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Verwaltungsrecht

Ich berate in allen Angelegenheiten des öffentlichen Rechts, insbesondere dem Gewerberecht, dem Vereins- und Versammlungsrecht sowie dem Grundverkehrsrecht.

Einen besonderen thematischen Schwerpunkt stellt hier das Gewerberecht dar. Ich unterstütze Sie in diesem Zusammenhang nicht nur bei der Anmeldung, Ausübung und Beendigung Ihres Gewerbes, sondern auch bei der Einholung von Betriebsanlagengenehmigungen.

Gerade das Gewerberecht stellt eine klassische Querschnittsmaterie dar, die oft gemeinsam mit anderen rechtlichen Themenkreisen zu betrachten ist (z.B.: Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigungsrecht) und daher fundierte Rechtskennnisse und eine entsprechend umfassende Gesamtschau erfordert.

Ich baue im Rahmen meiner Beratung im Bereich des Verwaltungsrechts nicht nur auf meiner bisherigen Erfahrung, sondern auch auf den bislang guten Gesprächen mit vielen Behörden und Sachbearbeitern auf. Ein gutes Einvernehmen mit der öffentlichen Hand/ den Verwaltungsbehörden ist für ein friktionsfreies Wirtschaften unumgänglich, weshalb hier anwaltliche Unterstützung Sinn macht.

Darüber hinaus vertrete ich Sie auch gerne in sämtlichen Verwaltungsstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden. Ich stehe Ihnen hierbei nicht nur bei ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren beratend zur Seite, sondern auch bei der Vielzahl abgekürzter Verwaltungsstrafverfahren (Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen und Strafverfügungen). Da im Verwaltungsstrafrecht oft hohe Geldsummen als Strafe verfügt werden, sollten Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen.