
Das allgemeine Zivilrecht ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet, das nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens umfasst. Es reicht vom „täglichen Einkauf“ bis zum „Verkehrsunfall“ und darüber hinaus.
Ich berate Sie gerne bei sämtlichen zivilrechtlichen Fragestellungen, wobei ich mich schwerpunktmäßig dem Vertragsrecht (inklusive Allgemeiner Geschäftsbedingungen), dem Gewährleistungs-, Irrtums- und Schadenersatzrecht sowie dem Verbraucherrecht verschrieben habe.
Ich bin stets darum bemüht, meinen Mandanten zivilrechtliche Fragestellungen möglichst unkompliziert und nachvollziehbar darzulegen. Hierbei kann ich auch auf die entsprechende Unterrichtserfahrung, die ich durch das Unterrichten von Studienanfängern (auch im Bereich Zivilrecht) sammeln konnte, zurückgreifen.
Gerne unterstütze ich Sie aber auch dann, wenn es darum geht, die Ihnen zustehenden Zivilrechte gerichtlich durchzusetzen. Sofern keine einvernehmliche (außergerichtliche) Einigung im Streitfall erzielt werden kann, ist ein Zivilprozess unumgänglich. In einem solchen Fall der Fälle vertrete ich Sie gerne vor allen Zivilgerichten, wobei ich stets vorab über das Prozess- und Kostenrisiko aufkläre.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, nehme ich vorab eine Deckungsanfrage vor, um abzuklären, ob die Prozesskosten auch von Ihrer Versicherung gedeckt werden.