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Unternehmensrecht

Sie beabsichtigen ein Unternehmen zu gründen oder benötigen Unterstützung für Ihr Corporate Housekeeping?

Ich berate Sie gerne bei den unterschiedlichsten unternehmensrechtlichen Fragestellungen, wobei ich schwerpunktmäßig die Bereiche Unternehmensgründungen, Ausarbeitung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen und Syndikatsverträgen, Umstrukturierungen/ Verschmelzungen/ Einbringungen etc., M&A und Firmenbuchangelegenheiten betreue.

Insbesondere (Unternehmens-)Neugründer benötigen umfassende rechtliche Beratung, die sich allerdings nicht nur auf das Unternehmensrecht beschränkt, sondern auch andere relevante Rechtsgebiete mitumfassen sollte (z.B.: Arbeits- und Gewerberecht, Steuerrecht).

Das Unternehmensrecht stellt gemeinsam mit dem Immobilienrecht die Kerndisziplin meiner Beratungspraxis dar, wobei ich die hierfür erforderlichen Kenntnisse in international tätigen Wirtschaftskanzleien erworben habe. Dieser Berufserfahrung verdanke ich auch entsprechende Transaktionserfahrung, die internationale M&A-Deals gleichermaßen umfasst wie nationale „Asset-Deals“. Gerne erörtere ich meinen „Track-Record“ im Bereich Unternehmensrecht in einem persönlichen Gespräch / Telefonat mit Ihnen.

Wie die Erfahrung belegt, endet das Unternehmensrecht allerdings oft nicht mit der Eintragung im Firmenbuch oder dem Abschluss eines Unternehmenskaufvertrags. Gerne vertrete ich Sie daher auch, sofern unvermeidbar, in gerichtlichen und außergerichtlichen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.